LG Arnsberg · Nordrhein-Westfalen Beschluss

59821 Arnsberg, den 05. Oktober 2000 Landgericht, 2. Strafkammer

Strafrecht Beschwerde verworfen

Tenor

wird die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts in Werl vom 01.09.2000 aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

Gründe

1

59821 Arnsberg, den 05. Oktober 2000 Landgericht, 2. Strafkammer