Nimmt ein vom Dienst freigestellter Beamter im Verfahren zu seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Nimmt ein vom Dienst freigestellter Beamter im Verfahren zu seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand von einem amtsärztlichen Gutachten Kenntnis, dessen Inhalt ihn so erregt und empört, daß er hierdurch erkrankt, so ist damit nicht ein "auf äußerer Einwirkung beruhendes Ereignis infolge des Dienstes eingetreten".