Der Beschluss des Rechtspflegers vom 19.12.2007 ist aufzuheben, da der Richter für die Frage der Einsetzung …
Zivilrecht Aufgehoben
Tenor
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
...
wird der Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 19.12.2007 aufgehoben.
Der Antrag der Gläubigerin D ... , vertreten durch die Rechtsanwälte S ... & Partner, ... vom 31.10.2007 auf Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Gründe
1
Der Beschluss des Rechtspflegers vom 19.12.2007 ist aufzuheben, da der Richter für die Frage der Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters zuständig ist, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 56 Rdnr. 42. Im übrigen ist die Erinnerung aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses des Rechtspflegers zurückzuweisen.