LG Hamburg 4. Zivilkammer Beschluss

Streitwertfestsetzung bei widersprüchlichen Schadensersatzansprüchen KI-Titel

Streitwert · Schadensersatz · Rückabwicklung · Kündigung · GKG

Zivilrecht

Tenor

Der Streitwert wird auf 19.080,00 € festgesetzt (Klagantrag zu 1: 7.820,00 €, Klagantrag zu 2: 11.260,00 €). Die Hilfsanträge wirken sich, obwohl über sie entschieden wurde, nicht streitwerterhöhend aus, weil sich die Rückabwicklung als Form des Schadensersatzes und die Folgen einer Kündigung wechselseitig ausschließen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG).