Wird die Strafverfolgung durch den ausländischen Staat nachträglich bewilligt, so steht der erhobenen Anklage …
Strafrecht
Leitsatz
Wird die Strafverfolgung durch den ausländischen Staat nachträglich bewilligt, so steht der erhobenen Anklage gleichwohl noch der Grundsatz der Spezialität entgegen.