KG · Berlin 19. Zivilsenat Beschluss zitiert von 1

Beschwerde gegen Entscheidung zur Kostenfestsetzung in FamFG-Verfahren KI-Titel

Kostenentscheidung · FamFG · GNotKG · Rechtsmittelverzicht · Geschäftswert

Familienrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom 04.03.2022 wird auf seine Kosten nach einem Geschäftswert von 175.000 EUR zurückgewiesen.

Gründe

1

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

2

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen. Der Beteiligte zu 1. hat sein Rechtsmittel nicht begründet.

3

Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.

4

Die Wertfestsetzung hat ihre Grundlage in § 65 GNotKG.

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