Ein früher genehmigtes Wochenendhaus im Außenbereich (hier im Landschaftsschutzgebiet am Seeufer) …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ein früher genehmigtes Wochenendhaus im Außenbereich (hier im Landschaftsschutzgebiet am Seeufer) rechtfertigt keinen überdachten Stellplatz für Kraftfahrzeuge (Carport oder Garage), weil das Bauwerk trotz der vorhandenen Bebauung die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und eine Überdachung notwendiger Stellplätze mangels Dauerwohnnutzung entbehrlich ist.
2. Zum Unterschied zwischen Wohn- und Wochenendhäusern für einen überwirkenden Bestandsschutz und Erweiterungen nach § 35 Abs 4 BBauG /BauGB.