Kostenverteilung und vorläufige Vollstreckbarkeit bei Vertragsstreit KI-Titel
Kostenverteilung · vorläufige Vollstreckbarkeit · Berufung zurückgewiesen · Sicherheitsleistung · Streitwert
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 29.07.2016, Az. 3 O 78/16, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des nach den Urteilen jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 12.301,28 €.
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