BAG 4. Senat Urteil

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 372/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

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Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).