OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 13. Zivilsenat Beschluss
OLG Hamm – 13 W 9/00
Zivilrecht – Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Die Gegenvorstellungen des Antragstellers gegen den Senatsbeschluß vom 24. Mai 2000 werden zurückgewiesen.
Sie zeigen keine neuen Gesichtspunkte auf und geben auch im übrigen keine Veranlassung zu einer Abänderung der Entscheidung.