Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsteht die Beweisgebühr nach § 31 Nr. 3 BRAGebO schon mit der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsteht die Beweisgebühr nach § 31 Nr. 3 BRAGebO schon mit der Entgegennahme und Weitergabe des Beweisbeschlusses durch den Rechtsanwalt an die Partei.