Anspruch auf Zahlung von 367,50 € nebst Zinsen KI-Titel
Schadensersatz · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Kostenverteilung
Zivilrecht
Tenor
Nachdem der Kläger die Berufung teilweise zurückgenommen hat, wird der Beklagte auf die Berufung der Klägerin unter Abänderung des angefochtenen Urteils verurteilt, an den Kläger 367,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.3.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3, der Beklagte zu 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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