AG Holzminden · Niedersachsen Beschluss LS

Kann die in den neuen Bundesländern lebende Ehefrau nicht im Einzelnen darlegen, warum ihr die Ermittlung des …

Familienrecht

Leitsatz

Kann die in den neuen Bundesländern lebende Ehefrau nicht im Einzelnen darlegen, warum ihr die Ermittlung des Aufenthaltes des getrennt lebenden Ehemannes, der nach der Heirat im Jahr 1942 und anschließender Teilnahme am Krieg und Gefangenschaft nicht zurückgekehrt ist, nicht früher möglich war, hat sie unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung keinen Trennungsgeldanspruch, wenn sie diesen nach mehr als 40 Jahren gegenüber dem in den alten Bundesländern lebenden Ehemann geltend machen will.