VerfGH Thüringen Beschluss LS

VerfGH Weimar: Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der angegriffenen Entscheidung betr Gewährung des …

VerfGH Weimar: Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der angegriffenen Entscheidung betr Gewährung des Zutritts von Journalisten zu Landesparteitag - schwerer Nachteil durch Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit aus Art 2 Abs 1 iVm Art 47 Abs 4 Verf TH aufgrund unterlassener Anhörung des Antragstellers - Entscheidung noch ohne Begründung

Verfassungsrecht Grundrechtsverletzung festgestellt

Leitsatz

Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Orientierungssatz

1. Erfolgreicher Eilantrag bei Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit gem Art 2 Abs 1 iVm Art 47 Abs 4 Verf TH - vorliegend noch ohne Begründung.

2. Zur Begründung der Entscheidung siehe VerfGH Weimar, 17.11.2023, 34/23.

Tenor

1. Der Beschluss des Landgerichts Erfurts vom 16. November 2023, Az. 3 O 1235/23, verletzt den Antragsteller in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 4 der Thüringer Verfassung. Seine Wirksamkeit wird bis zu einer Entscheidung des Landgerichts über den Widerspruch ausgesetzt.2. Der Freistaat Thüringen hat dem Antragsteller die notwendigen Auslagen zu erstatten.

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