OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Verwaltungsgerichtsordnung bietet nicht die Handhabe, eine Verpflichtungsklage, die ein Kläger trotz …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Verwaltungsgerichtsordnung bietet nicht die Handhabe, eine Verpflichtungsklage, die ein Kläger trotz Aufforderung des Gerichts nicht (weiter) begründet, deswegen mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen.