LG Hamburg 24. Zivilkammer Beschluss

Unterlassung der Veröffentlichung von Abbildungen einer Person KI-Titel

einwilligung · Persönlichkeitsrecht · einstweilige Verfügung · Unterlassungsanspruch · Schutz der Ehre

Delikts- und Haftungsrecht

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

die nachfolgenden Abbildungen, die den Antragsteller zeigen, zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

und/oder

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.