Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Rechtsverletzungsbelege KI-Titel
Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Landesverfassung · VerfGHG
Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil jedenfalls die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend aufgezeigt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG).
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.