EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke PROMAT – Ältere Gemeinschaftsbildmarke PROMA – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE mit Schreiben vom 20. Juli 2006 mitgeteilte Entscheidung des Gerichtshofs, ihr Angebot nicht anzunehmen, wird für nichtig erklärt.

2. Der Gerichtshof trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Gerichtshofs vom 20. Juli 2006, das von der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung vom 5. Juli 2005 betreffend die Erbringung von Dienstleistungen zur Gewährleistung der Pflege, Entwicklung und Unterstützung von DV-Anwendungen eingereichte Angebot nicht anzunehmen und den Auftrag an die erfolgreichen Bieter zu vergeben