Ändert die Baugenehmigungsbehörde in dem vom Nachbarn angestrengten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ändert die Baugenehmigungsbehörde in dem vom Nachbarn angestrengten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf entsprechenden Bauantrag des beigeladenen Bauherrn die Baugenehmigung, kann der Beigeladene eine Sachentscheidung über die geänderte Genehmigung nur erreichen, wenn der Nachbar diese in das Verfahren einbezieht.