Der Berufsmantelvertrag zwischen den kassenärztlichen Berufsvereinigungen und den Bundesverbänden der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Berufsmantelvertrag zwischen den kassenärztlichen Berufsvereinigungen und den Bundesverbänden der Krankenkasse ist hinsichtlich der Regelung über die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eines Patienten (§ 12 Abs. 2) nicht als Ausdruck ärztlicher Standesauffassung anzusehen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung bei der Behandlung eines Privatpatienten ist daher nicht stets als Verstoß gegen die ärztlichen Berufspflichten zu werten.
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