Neufestsetzung des Bemessungsentgelts bei Erstbewilligung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe:
Sozialrecht
Leitsatz
Neufestsetzung des Bemessungsentgelts bei Erstbewilligung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe:
Auch schon im Zeitpunkt der Erstbewilligung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe (A-Alhi) kann das für die Bemessung der Alhi maßgebende Arbeitsentgelt neu festgesetzt, dh herabbemessen werden.