AG Köln – 141 C 56/09
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
1.
die Durchrostungen und Rostschäden an den Unterseiten der 4 Fahrzeugtüren und der Heckklappe des Pkws Ford Focus, Fahrzeug-Ident-Nummer XXX zu beseitigen:
2.
an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 229,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 03.04.2009 zu zahlen.Die Kos¬ten des Rechts¬streits hat die Beklagte zu tra¬gen.
Das Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.
Der Streit¬wert wird auf 2.000,00 Euro fest¬ge¬setzt.