AG Köln · Nordrhein-Westfalen Abt. 141 Urteil

AG Köln – 141 C 56/09

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1.

die Durchrostungen und Rostschäden an den Unterseiten der 4 Fahrzeugtüren und der Heckklappe des Pkws Ford Focus, Fahrzeug-Ident-Nummer XXX zu beseitigen:

2.

an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 229,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 03.04.2009 zu zahlen.Die Kos¬ten des Rechts¬streits hat die Beklagte zu tra¬gen.

Das Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.

Der Streit¬wert wird auf 2.000,00 Euro fest¬ge¬setzt.