OLG Celle · Niedersachsen Beschluss

Urteile der Oberlandesgerichte sind nach § 708 Nr. 10 ZPO vorläufig vollstreckbar, wobei die Anordnung einer …

Zivilrecht

Tenor

Der Tenor des am 3. März 1999 verkündeten Urteils des Senats wird nach § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt (ergänzt):

"Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."

Gründe

1

Urteile der Oberlandesgerichte sind nach § 708 Nr. 10 ZPO vorläufig vollstreckbar, wobei die Anordnung einer Sicherheitsleistung bei nicht revisiblen Urteilen nach § 713 ZPO entfällt.

2

Auf Seite 18 zu Ziffer 4 des Senatsurteils heißt es im Rahmen der Begründung der Nebenentscheidungen dementsprechend, dass diese - hier die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit - auf §§... 708 Nr. 10, 713 ZPO beruht.

3

Bei der Abfassung des Tenors ist dieser Ausspruch versehentlich nicht mit aufgenommen worden, sodass der Tenor nach § 319 Abs. I ZPO von Amts wegen zu berichtigen (ergänzen) war.