Ein Mann erhält 400 DM Schmerzensgeld aus Körperverletzung wegen mehrerer Schläge mit einem Besen.
Zivilrecht
Leitsatz
Ein Mann erhält 400 DM Schmerzensgeld aus Körperverletzung wegen mehrerer Schläge mit einem Besen. Er erlitt Prellungen des Handrückens, der linken Hand und des linken Handgelenkes sowie des linken Gesäßes. Arbeitsunfähigkeit bestand für 13 Tage. Schmerzensgeldsenkend wirkte sich die Provokation der Handlung durch den Geschädigten aus.