Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird verwiesen
Zivilrecht
Tenor
In dem Insolvenzverfahren...wird die sofortige Erinnerung des Schuldners vom 7.6.2007 auf seine Kostenzurückgewiesen
Gründe
1
Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird verwiesen. Der Schuldner bezieht für seine Arbeit bei der M-Tec GmbH nur eine unangemessene Vergütung i.S.v. §850 h ZPO. Das ergibt sich daraus, dass dem Schuldner jedenfalls in der Vergangenheit ein Mercedes zur Verfügung stand, mit dem er u.a. seinen Insolvenzverwalter aufgesucht hat.