VG Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen Urteil zitiert von 2

VG Oldenburg (Oldenburg) – 7 VG A 173/86

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, über dem Gebiet der Kläger keine militärischen Übungsflüge durch die Bundesluftwaffe unter den in § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO vorgeschriebenen Mindestsicherheitshöhen durchzuführen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, mit den Mitgliedsstaaten des Nordatlantikpaktes in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, militärische Übungsflüge über dem Gebiet der Kläger unter den in § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhen nicht mehr durchzuführen.

3. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

4. Die Beklagte trägt 4/5 der Kosten der Verfahren, die Kläger tragen die Kasten ihres Verfahrens zu je 1/5.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hinweis: Verbundenes VerfahrenVolltext siehe unter:VG Oldenburg - 22.03.1989 - AZ: 7 VG A 172/86Weiteres Verbundverfahren:VG Oldenburg - 22.03.1989 - AZ: 7 VG A 197/86