Sieht die Gemeinde ungeeignete oder nur teilweise geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Sieht die Gemeinde ungeeignete oder nur teilweise geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einen Bebauungsplan vor, der ein Wohngebiet in einer Waldfläche festsetzt, führt das zu einem Abwägungsfehler, weil die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unzureichend berücksichtigt werden.