Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben von 20. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen …
Verfassungsrecht
Gründe
1
Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben von 20. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.
2
Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
3
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
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