Entspricht ein Spielgerät (Innenlauftrommel), das in einem Freizeitpark aufgestellt ist, seiner Konstruktion …
Zivilrecht
Leitsatz
Entspricht ein Spielgerät (Innenlauftrommel), das in einem Freizeitpark aufgestellt ist, seiner Konstruktion nach - wie von einer Zertifizierungsstelle bescheinigt - den Sicherheitsstandards des Gerätesicherungsgesetzes, spricht dies für die konstruktive Fehlerfreiheit sowie die Einhaltung der Verkehrspflichten des Parkbetreibers. Das bei der Benutzung gestürzte Unfallopfer muss einen dem zuwider behaupteten Konstruktionsmangel (fehlende Bremse, zu hohe Drehgeschwindigkeit) näher substanziieren.