AG Köln – 208 C 338/11
Zivilrecht
Tenor
1.) Die Beklagte wird verurteilt, die von der Haustür
gesehen auf der rechten Seite des Treppenhauses
im Erdgeschoss des Hauses Geldernstr. 111,
50739 Köln, gelegene Wohnung an die Kläger
herauszugeben.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
1
Streitwert: Bis 3.600,00 €.