AG Köln · Nordrhein-Westfalen Abteilung 208 Urteil

AG Köln – 208 C 338/11

Zivilrecht

Tenor

1.) Die Beklagte wird verurteilt, die von der Haustür

gesehen auf der rechten Seite des Treppenhauses

im Erdgeschoss des Hauses Geldernstr. 111,

50739 Köln, gelegene Wohnung an die Kläger

herauszugeben.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Streitwert: Bis 3.600,00 €.