Wird in einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze …
Sozialrecht
Leitsatz
Wird in einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres (Abweichung von BSG, Urteil vom 28.4.1983 - 12 RK 42/82 = SozR 2200 § 165 Nr 70).