LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Bindend gewordene Bescheide über die Versicherungspflicht nach dem KVLG sind nicht nach § 44 SGB X …

Sozialrecht

Leitsatz

Bindend gewordene Bescheide über die Versicherungspflicht nach dem KVLG sind nicht nach § 44 SGB X aufzuheben, weil sie nicht rechtswidrig sind, wenn eine Landwirtsehefrau das Unternehmen überwiegend geleitet hat ( § 2 Abs 2 S 3 KVLG ).