Bindend gewordene Bescheide über die Versicherungspflicht nach dem KVLG sind nicht nach § 44 SGB X …
Sozialrecht
Leitsatz
Bindend gewordene Bescheide über die Versicherungspflicht nach dem KVLG sind nicht nach § 44 SGB X aufzuheben, weil sie nicht rechtswidrig sind, wenn eine Landwirtsehefrau das Unternehmen überwiegend geleitet hat ( § 2 Abs 2 S 3 KVLG ).