Die Anfechtung eines Bebauungsplans durch die Nachbargemeinde ist zulässig.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Anfechtung eines Bebauungsplans durch die Nachbargemeinde ist zulässig. Die Anfechtung kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Festsetzung eines Gebietes als "Mischgebiet" nur erfolgte, um einen weichen Übergang zum angrenzenden Gewerbegebiet vorzutäuschen.