LAG Hessen 16. Kammer Beschluss

Berichtigung des Tenors wegen Datumfehler in Beschluss KI-Titel

Berichtigung von Beschlüssen · § 319 ZPO · Arbeitsgerichtsverfahren

Arbeitsrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Der Tenor des am 13. Juli 2015 verkündeten Beschlusses gemäß § 319 ZPO wird von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass er lautet:

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2014 - 20 BVGa 449/14 - wird zurückgewiesen.

Gründe

Dem Vorsitzenden ist bei der Abfassung des Tenors hinsichtlich des Datums der angegriffenen Entscheidung des Arbeitsgerichts ein Schreibfehler unterlaufen, der nach § 319 ZPO berichtigt werden kann.

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