Die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis kann auch bei einem Visumverstoß an einem gerichtlich überprüfbaren …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis kann auch bei einem Visumverstoß an einem gerichtlich überprüfbaren Ermessensfehler leiden, wenn auf sie offensichtlich ein Rechtsanspruch besteht, die Ausländerbehörde ihre Ablehnung allein auf den Visumverstoß stützt und die nachträgliche Einholung des ordnungsgemäßen Visums bei der deutschen Auslandsvertretung - mit "Vorabzustimmung" der Ausländerbehörde - unzumutbar erscheint.