VG München · Bayern Berichtigungsbeschluss

Berichtigung des Namens des Klägers in einem Verwaltungsverfahren KI-Titel

Berichtigungsbeschluss · Namenfehler · Verwaltungsverfahren · Klägeridentität

Verwaltungsrecht

Tenor

Der Tenor des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. April 2023 wird berichtigt:

Der Name des Klägers zu 2 lautet statt J. … B. …: J. … B. … O. …

Gründe

1

Der Tenor war auf Antrag der Beklagten vom 2. Mai 2023 zu berichtigen. Der Name des Klägers zu 2 wurde bei der Klageerhebung falsch in das Gerichtssystem aufgenommen und dieser Fehler bislang nicht bemerkt.