Nacheinanderer Vollstreckung von Fahrverboten KI-Titel
Fahrverbot · StVG § 25 Abs. 2 a Satz 2 · Vollstreckung · Ordnungswidrigkeit · Straßenverkehr
Zivilrecht
Tenor
w e g e n Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
wird auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.09.2009 auf Kosten des Betroffenen festgestellt, dass die Fahrverbote in den Verfahren der Stadt Essen ###1 und ###2 nacheinander zu vollstrecken sind.
Gründe
2
Dies ergibt sich aus dem Willen des Gesetzgebers, der in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG zum Ausdruck kommt. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Fahrverbote grundsätzlich nacheinander zu vollstrecken sind.