AG Essen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Nacheinanderer Vollstreckung von Fahrverboten KI-Titel

Fahrverbot · StVG § 25 Abs. 2 a Satz 2 · Vollstreckung · Ordnungswidrigkeit · Straßenverkehr

Zivilrecht

Tenor

w e g e n Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

wird auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.09.2009 auf Kosten des Betroffenen festgestellt, dass die Fahrverbote in den Verfahren der Stadt Essen ###1 und ###2 nacheinander zu vollstrecken sind.

Gründe

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Dies ergibt sich aus dem Willen des Gesetzgebers, der in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG zum Ausdruck kommt. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Fahrverbote grundsätzlich nacheinander zu vollstrecken sind.