EuGH Generalanwalt Tesauro Schlussanträge

Nichtdurchführung einer Richtlinie

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg

Nichtdurchführung einer Richtlinie – Gegenseitige Anerkennung der Diplome und Koordinierung im Pharmaziebereich

Europarecht

Gründe

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Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 23. April 1991 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, der Klage stattzugeben und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

(* )Originalsprache: Italienisch.