Nichtdurchführung einer Richtlinie
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg
Nichtdurchführung einer Richtlinie – Gegenseitige Anerkennung der Diplome und Koordinierung im Pharmaziebereich
Europarecht
Gründe
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Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 23. April 1991 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, der Klage stattzugeben und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(* )Originalsprache: Italienisch.