EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 1

Eintragung des Wortzeichens Vitality als Gemeinschaftsmarke KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Wortmarke · Benennungskraft · Eignung zur Kennzeichnung · HABM

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Nordmilch eG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 9. August 2006 (Sache R 746/2004-4) über die Eintragung des Wortzeichens Vitality als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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