LG Hamburg 12. Zivilkammer Beschluss

Unterlassung von Werbung für Präparat F.® gegenüber Laien KI-Titel

Unterlassungsanspruch · Werberecht · Arzneimittelwerbung · Ordnungsgeld · Streitwertfestsetzung

Gewerblicher Rechtsschutz

Tenor

1. Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen, ... geschäftlich handelnd für das Präparat F.® gegenüber dem Laien auf der Internetseite www.e...-a....de und den dort nachgelagerten Websiten zu werben und/oder werben zu lassen, ... wenn dies geschieht, wie aus der beigefügten Anlage AS 1 ersichtlich

2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

3. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

Anlage AS 01