Der Begriff der "Geburt" in § 1 Abs 1 Nr 2 und § 4 Abs 1 BErzGG entspricht dem der "Vollendung der Geburt" in …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Der Begriff der "Geburt" in § 1 Abs 1 Nr 2 und § 4 Abs 1 BErzGG entspricht dem der "Vollendung der Geburt" in § 1 BGB.
2. Die Geburt eines Frühgeborenen, die vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin künstlich eingeleitet worden ist, ist mit der Entbindung vollendet und nicht erst im Zeitpunkt des Verlassens des sogenannten Brutkastens.