Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht durch die Aushändigung eines deutschen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht durch die Aushändigung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises erlangt werden.
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht durch die Aushändigung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises erlangt werden.