Zur Begründung des gemäß §§ 522 Abs. 2, 97 Abs. 1 ZPO ergehenden Beschlusses wird auf die fortbestehenden …
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 192/03 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Gründe
2
Zur Begründung des gemäß §§ 522 Abs. 2, 97 Abs. 1 ZPO ergehenden Beschlusses wird auf die fortbestehenden Gründe des Senatsbeschlusses vom 26. Juli 2004 Bezug genommen.