OLG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Zur Begründung des gemäß §§ 522 Abs. 2, 97 Abs. 1 ZPO ergehenden Beschlusses wird auf die fortbestehenden …

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 192/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Gründe

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Zur Begründung des gemäß §§ 522 Abs. 2, 97 Abs. 1 ZPO ergehenden Beschlusses wird auf die fortbestehenden Gründe des Senatsbeschlusses vom 26. Juli 2004 Bezug genommen.