Aussetzung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wegen Vorabentscheidungsersuchen KI-Titel
BGH, Beschluss vom 25. Juli 2024 - I ZR 12/24
Gewerblicher Rechtsschutz
Tenor
Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Beschluss vom 25. Juli 2024 (I ZR 90/23) ausgesetzt.