Die Gestaltung des Siedlungsrandes als Übergang zur freien Landschaft stellt ein legitimes städtebauliches …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Gestaltung des Siedlungsrandes als Übergang zur freien Landschaft stellt ein legitimes städtebauliches Interesse dar und rechtfertigt die Aufstellung eines Bebauungsplans.
2. Zur Erhaltungswürdigkeit von Einzelbäumen und Gehölzbeständen am Ortsrand.