AG Steinfurt · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Berichtigung des Kostenausspruchs wegen offenbarer Unrichtigkeit KI-Titel

Kostenausspruch · offenbare Unrichtigkeit · Berichtigung · Gerichtskosten · Teilung der Kosten

Zivilrecht

Tenor

wird der Beschluss des Gerichts vom 13.03.2013 wegen offenbarer Unrichtigkeit im Kostenausspruch dahin berichtigt, dass die Gerichtskosten vom Antragsgegner zu 2/3 und sowie von der Antragstellerin zu 1/3 zu tragen sind.

Gründe

2

Die Entscheidung war wegen offenbarer Unrichtigkeit zu berichtigen. Auf die zutreffenden Ausführungen des Schriftsatzes vom 03.04.2013 der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird Bezug genommen.

Steinfurt, 09.04.2013 Amtsgericht

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