EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 4

EAGFL – Abteilung Garantie

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAGFL – Abteilung Garantie – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Finanzielle Berichtigungen – Obst und Gemüse – Milcherzeugnisse – Kulturpflanzen – Ländliche Entwicklung – Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 124, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik in den Sektoren Obst und Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, Kulturpflanzen und ländliche Entwicklung ausgeschlossen werden und soweit sie die Zahlungsfristen betrifft