OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Einrichtung einer zunächst bestehenden Wehrmachtbaracke zu Wohnzwecken im Außenbereich stellt eine …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Einrichtung einer zunächst bestehenden Wehrmachtbaracke zu Wohnzwecken im Außenbereich stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Außerdem liegt ein Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB vor.