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Keine Stelle ausgewählt Verzeichnis › Gerichte › Nordrhein-Westfalen › VerfGH NRW › 2025 › Januar 2025 › VerfGH 123/24.VB-3 VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss 14.01.2025 VerfGH 123/24.VB-3
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde KI-Titel Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Rückweisung
Verfassungsrecht – Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs vom 10. Dezember 2024 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen.
Gericht Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Datum 14.01.2025 Az. VerfGH 123/24.VB-3 Gebiet Verfassungsrecht Tenor Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen Normen Nicht angegeben ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0114.VERFGH123.24VB3.00
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Quelle: Rechtsprechungsportal Nordrhein-Westfalen · Hinweise