Kann der VN die bedingungsgemäß vorzulegenden Originalrechnungen nicht mehr vorlegen, weil sie auf dem …
Zivilrecht
Leitsatz
Kann der VN die bedingungsgemäß vorzulegenden Originalrechnungen nicht mehr vorlegen, weil sie auf dem Postweg an den Versicherer verlorengegangen sind, so haben die Erhebungen mit der Folge der Fälligkeit der Geldleistung des Versicherers als abgeschlossen zu gelten.